Wer wissenschaftlich arbeitet, trägt die Verantwortung dafür, dies nach den anerkannten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu tun. Zur guten wissenschaftlichen Praxis gehören alle Handlungsweisen, die in Einklang mit den geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft oder einzelner Fachdisziplinen stehen.
Ausgehend von den Grundprinzipien Ehrlichkeit, Transparenz, Respekt und Nachvollziehbarkeit werden die grundlegenden Regeln in unterschiedlichen nationalen und internationalen Regelungen und Ordnungen ausformuliert. Diese bieten Orientierung für das eigene wissenschaftliche Arbeiten und können durch fachspezifische (nicht immer schriftlich festgelegte) Regeln ergänzt werden.
Auf den folgenden Seiten finden sie neben einer kommentierten Lesefassung der „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der JGU auch einen Überblick über verschiedene nationale wie auch internationale Regelungen und Empfehlung. Außerdem listen wir verschiedene Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der JGU auf und sammeln kontinuierlich Informations- sowie Lehr-und Lernmaterialien zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Sie haben Fragen zum Thema? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs oder schreiben Sie eine Nachricht an akin@ub.uni-mainz.de.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG):
- „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG (sog. DFG-Kodex)
- Portal „Wissenschaftliche Integrität“: Beinhaltet den Kodex sowie die sog. Dritte Ebene des Kodex (praxisnahe und fachspezifische Kommentierung der einzelnen Leitlinien)
- Informationen zum Verfahren der DFG bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (inkl. Verfahrensleitfaden)
- DFG Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten
- DFG und Leopoldina: Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung: Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung (2014) DFG und Leopoldina: Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung:
- Prinzipien wirksamer Karriereunterstützung in der Wissenschaft
- Stellungnahme zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG (2023)
Max-Planck-Gesellschaft (MPG):
- Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Max-Planck-Gesellschaft/Rules of Good Scientific Practice: „Verantwortliches Handeln in der Wissenschaft. Verhaltensregeln für gute wissenschaftliche Praxis – Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten / Responsible Acting in Science. Rules of conduct for good scientific practice – How to handle scientific misconduct“
- Verfahrensordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Wissenschaftsrat:
- Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion – Positionspapier (2011)
- Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität – Positionspapier (2015)
Hochschulrektorenkonferenz (HRK):
- Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen – Empfehlung der Mitgliederversammlung (2013)
- Zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren (2012)
Allgemeiner Fakultätentag (AFT), Fakultätentage und Deutscher Hochschulverband (DHV):
Nagoya-Protokoll:
- Informationen zum Nagoya-Protokoll finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz.
- Weitere Stellungnahmen sowie Erläuterungen für Forschende und wissenschaftliche Einrichtungen finden sich auch auf den Seiten der DFG.
- Hilfe und Beratung zum Nagoya Protokoll finden Sie auch auf dem German Nagoya Protocol Hub
ALLEA – All European Academies:
- Europäischer Verhaltenskodex für wissenschaftliche Integrität (ALLEA) (English version: The European Code of Conduct for Research Integrity 2023)
World Conferences on Research Integrity:
- Singapore Statement on Research Integrity (developed on the 2nd World Conference on Research Integrity, 2010): erstmalige internationale Einigung auf die Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens
- Montreal Statement on Research Integrity in Cross-Boundary Research Collaborations (developed on the 3rd World Conference on Research Integrity, 2013)
- The Hong Kong Principles for Assessing Researchers (developed on the 6th World Conference on Research Integrity, 2019)
- The Cape Town Statement on Fostering Research Integrity through Fairness and Equity developed on the 7th World Conference on Research Integrity, 2022)
The Trust Code
- A Global Code of Conduct for Equitable Research Partnerships, nur auf Englisch verfügbar (adressiert Forschungspartnerschaften zwischen Ländern mit höherem und Ländern mit niedrigerem Einkommen und formuliert Prinzipien und Grundsätze, die sog. ethics dumping verhindern sollen)
Prof. Dr. Wolfram Ruf
Langenbeckstr. 1
D 55128 Mainz
Tel.: +49 6131 17-8222
Fax: +49 6131 17-3456
E-Mail
Stimmberechtigte Mitglieder
- Univ.-Prof. Dr. Karsten Schneider, FB 03 (Vorsitzender der Kommission)
- Dr. Anette Schmitt, FB 02
- Miles Mürlebach (studentisches Mitglied)
Stellvertretende Mitglieder
- Univ.-Prof. Dr. Matthias Bäcker, FB 03
- Prof. Dr. Walburgis Brenner, FB 04
- Valentina Boychera (studentisches stv. Mitglied)
Externes Mitglied
- Birgit Nennstiel, Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Beratende Mitglieder
- Univ.-Prof. Dr. Alfred Hornung, FB 05
- Univ.-Prof. Dr. Wolfram Ruf, FB 04
Sie haben …
- allgemeine Fragen zur akademischen Integrität,
- zur guten wissenschaftlichen Praxis oder
- zu wissenschaftlichem Fehlverhalten?
Dann wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Kompetenzstelle Akademische Integrität (AkIn) der Universitätsbibliothek!
Die KEF („Konferenz der Ethikkommissionen“) ist ein Austauschforum, in dem sich die Mitglieder der verschiedenen Ethikkommissionen der JGU austauschen und ggfs. fachübergreifende Fälle und Themen bearbeiten können. Die KEF trifft sich mindestens zweimal im Jahr und nach Bedarf. Den Vorsitz hat der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege, Herr Univ.-Prof. Stefan Müller-Stach, inne.
Kontakt: Kompetenzstelle Akademische Integrität (Email: akin@ub.uni-mainz.de)
Sie möchten wissen…
- Wie Sie Ihre Forschungsdaten aufbereiten müssen, damit diese den FAIR-Prinzipien entsprechen?
- Wo Sie Ihre den Publikationen zugrunde liegenden Forschungsdaten publizieren können?
- Wo und wie Sie Ihre Forschungsdaten archivieren können?
- Was das Forschungsdatenmanagement im Allgemeinen beinhaltet?
… dann kontaktieren Sie gerne das Kompetenzteam Forschungsdaten!
Homepage Kompetenzteam Forschungsdaten
E-Mail: forschungsdaten@uni-mainz.de
Sie haben Fragen …
- … zur wissenschaftlichen Integrität?
- … weil Sie in einen Konflikt wissenschaftlichen Fehlverhaltens involviert sind?
Das durch den Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzte Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität steht allen Wissenschaftler*innen in Deutschland für Fragen und Konflikten im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie hier.
Interne Anlaufstellen
- Konfliktberatungsstelle
- Antidiskriminierungsberatung
- Hinweisgeberschutz
- Datenschutzbeauftragte*r der JGU Mainz
- Datenschutzbeauftragte*r der Universitätsmedizin Mainz
- Translational Animal Research Center (TARC) der Universitätsmedizin Mainz
Externe Anlaufstellen
- Netzwerk gegen Machtmissbrauch
- European Network of Research Integrity Offices
- SciComm (Unterstützungs- und Beratungsnetzwerk für Wissenschaftler*innen im deutschsprachigen Raum bei Angriffen und unsachlichen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation)
Das Feld der akademischen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis ist breit gefächert und umfasst viele unterschiedliche Handlungsbereiche: Prävention von Fehlverhalten, Umgang mit Daten und fremdem Geistesgut, Autorschafts- und Publikationsrichtlinien, Forschungsethik, Machtmissbrauch, Konflikte innerhalb der Betreuung – um nur einige zu nennen.
In unserer Ressourcensammlung stellen wir für Sie nützliche Informationsangebote, Lehrmaterialien und Vermittlungsangebote bereit:
Sie haben konkrete Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und zur „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis„? Dann werfen Sie einen Blick in unsere FAQs!
An dieser Stelle sammeln wir häufig gestellte Fragen zum Thema gute wissenschaftliche Praxis und auch speziell zur „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der JGU. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Sie haben eine Anregung für eine neue Frage oder kennen weitere nützliche Informationsquellen zum Thema? Das Team der Kompetenzstelle Akademische Integrität freut sich über jeden Hinweis!
Für die einzelne Person gilt in erster Linie die jeweilige Ordnung der Einrichtung, an der er oder sie eingeschrieben ist oder arbeitet. Für JGU-Angehörige, seien es Mitarbeiter*innen, Promovend*innen oder Studierende, ist daher zunächst die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der JGU relevant. Nationale und internationale übergreifende Regelungen, wie z.B. der DFG-Kodex oder der European Code of Conduct, können im Bedarfsfall hinzugezogen werden und können insb. bei Kooperationen mit anderen Einrichtungen relevant sein.
Wenn man wissenschaftlich arbeitet, sollte man stets einigen Regeln folgen, um sich nicht wissenschaftlich fehl zu verhalten. Die Verantwortung eines jeden Wissenschaftlers bzw. einer jeden Wissenschaftlerin gegenüber der (wissenschaftlichen) Gesellschaft ist groß. Missbraucht man das Vertrauen in die Wissenschaft, kann das schwerwiegende Folgen für die Wissenschaft haben. Einige Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis sind fächerspezifisch. Es gibt aber auch sehr viele allgemeingültige Regeln, die fächerübergreifend gelten, wenn wissenschaftlich gearbeitet bzw. geforscht wird. Eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis fasst diese allgemeingültigen fächerübergreifenden Regeln zusammen.
„Als wissenschaftliches Fehlverhalten wird jedes Verhalten bei wissenschaftlicher Betätigung angesehen, das dazu geeignet ist, den Erkenntnisprozess oder das Vertrauen in die Wissenschaft oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu schädigen. Insbesondere fallen damit solche Handlungen unter den Begriff des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die die Integrität von Daten und Angaben beinträchtigen, zur falschen Zurechnung geistiger Leistung führen, die Forschungstätigkeit Anderer behindern oder das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuenden und Betreuten oder Begutachtenden und Begutachteten verletzen.“ (§ 15 Abs. 1 aus der JGU Ordnung)
Zu den Fehlverhaltensarten zählen im Einzelnen
- Falschangaben (§ 16 JGU Ordnung),
- intransparenter Umgang mit wissenschaftlichen Leistungen anderer (§ 17 JGU Ordnung),
- Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer ($ 18 JGU Ordnung),
- Fehlverhalten im Rahmen des Verfahrens zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens,
- Fehlverhalten in besonderen Macht- oder Leitungspositionen (§ 20 JGU Ordnung),
- Mitverantwortung für wissenschaftliches Fehlverhalten (§ 21 JGU Ordnung).
Detailliertere Informationen finden Sie in den angegeben Paragraphen.
Zum Umgang mit Täuschung haben die Stabstelle Rechtsangelegenheiten, die Abteilung Hochschulentwicklung sowie die Kompetenzstelle Akademische Integrität einen Leitfaden erstellt. Sie finden diesen in der Toolbox „Akademische Integrität vermitteln“ im Bereich „Kontrolle und Sanktion“ (Zugriff nur mit einem JGU-Mitarbeiter-Account). Auf den Seiten FAQ Prüfungsrecht finden Sie außerdem weitere nützliche Informationen, u.a. zu den Themen Täuschung, Plagiat, Urheberrecht.
Im Falle des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten leiten die Ombudsperson und die Kommission zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens der JGU verschiedene Schritte zur Klärung des Sachverhaltes und möglichen Sanktion ein. Diese sind in der JGU Ordnung zur Sicherung guter wiss. Praxis in den Paragraphen 22-27 geregelt.
Ein Schaubild über den Ablauf finden sie hier als PDF-Datei zum Download (oder alternativ dazu hier in der druckerfreundlichen schwarz-weiß- Variante.)
„Fallen nach der Publikation Fehler oder Unstimmigkeiten auf, werden diese durch die Autoren selbst berichtigt oder der betroffene Verlag bzw. die Veröffentlichungsplattform um Korrektur bzw. Zurücknahme und Kenntlichmachung gebeten. Nur so kann sichergestellt werden, dass darauf aufbauende Forschung nicht von vorangegangenen Fehlern beeinträchtigt wird.“ (§ 4 Abs. 8 aus der JGU Ordnung)
„Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind sämtliche Personen, die einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet haben, zu benennen. Alle Autorinnen und Autoren tragen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist, die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung gemeinsam und stimmen der finalen Fassung vor Publikation zu. Die Zustimmung zu einer Publikation darf nicht ohne hinreichenden und nachprüfbaren Grund verweigert werden.“ (§ 10 Abs. 1 aus der JGU Ordnung, Herv. AkIn)
„Was ein genuiner und nachvollziehbarer Beitrag ist, ist im Einzelfall zu prüfen und von fachspezifischen Gepflogenheiten abhängig. Der Beitrag muss zu dem
wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Als Autoren und Autorinnen kommen insbesondere Personen in Betracht, die in wissenschaftserheblicher Weise an
1. der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
2. der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
3. der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
4. am Verfassen des Manuskripts
mitgewirkt haben..“ (§ 10 Abs. 2 aus der JGU Ordnung, Herv. AkIn)
„Allen an einem Forschungsvorhaben Beteiligten ist, auch nach einem Ausscheiden aus einer Forschungsgruppe, nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, die Autorenschaft zu erlangen. Die dafür in Betracht kommenden Personen sollen schon vor Beginn der Durchführung des Vorhabens benannt werden.“ (§ 10 Abs. 3 aus der JGU Ordnung)
„Die Nennung der Autorinnen und Autoren und ihre Reihenfolge erfolgen nach fachspezifischen Konventionen und nachvollziehbaren Kriterien. Eine Verständigung über die Reihenfolge soll frühestmöglich erfolgen und festgehalten werden.
Personen, deren Beitrag nicht ausreicht, um eine Autorschaft zu begründen, dürfen nicht als Autorinnen und Autoren benannt werden. Ihr Beitrag kann in Form von Fußnoten, Vorwort oder Acknowledgements benannt und gewürdigt werden. Eine Ehrenautorschaft für Personen, die keines der in § 10 Abs. 2 genannten Kriterien erfüllt, ist nicht zulässig. Auch eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft.“ (§ 10 Abs. 4 aus der JGU Ordnung, Herv. AkIn)
„Nach Leitlinie 13 [Anm. des DFG-Kodexes] widerspricht es (…) der guten wissenschaftlichen Praxis, (rein) eigene Vorarbeiten ohne vollständigen und korrekten Nachweis wiederzuverwerten. Diese nicht hinreichend gekennzeichnete Wiederverwertung wird als „Selbstplagiat“ oder auch als „Textrecycling“ beschrieben.
(…)
Der Begriff „Selbstplagiat“ verweist auf einen relevanten Aspekt der guten wissenschaftlichen Praxis (gwP). Dem Plagiat und dem „Selbstplagiat“ ist gemein, dass sie das „Woher“, also den Ursprung oder die Quelle beispielsweise eines Textes oder Textausschnitts nicht in gebotener Weise offenlegen. Der Unterschied besteht hinsichtlich dessen, worüber getäuscht wird: beim „Selbstplagiat“ hinsichtlich der Neuheit (bzw. Einzigartigkeit) des Publizierten, bei typischen Plagiatsfällen hinsichtlich des Urhebers der betreffenden Leistung. Die Wiederverwertung eigener Texte kann z. B. einen unredlichen Aufbauschungsversuch der eigenen Publikationsliste darstellen oder den falschen Anschein von Originalität erwecken.“
(Quelle: https://wissenschaftliche-integritaet.de/kommentare/nachweis-eigener-vorarbeiten/, Zugriff: 18.02.2025. Hervorhebungen im Text)
Weitere Informationen zum Thema „Selbstplagiat“ finden Sie auf der Website der DFG.
„Alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen und Arbeitsschritte müssen so nachvollziehbar dokumentiert werden, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können.
Die Dokumentation umfasst alle relevanten Teilschritte des Forschungsprozesses. Als dafür erforderlich werden insbesondere angesehen:
- die erhobenen Forschungsdaten und Befunde, deren Entstehung und Verwendung,
- die angewandten Methoden, Auswertungen, Analysen, Interpretationen,
- verwendetes Geistesgut anderer und
- Quellcodes (bei der Entwicklung von Forschungssoftware).
Um Ergebnisse überprüfen und bewerten zu können, müssen auch Einzelergebnisse dokumentiert werden, die die jeweilige Forschungshypothese oder Interpretation nicht stützen. Das Ignorieren von solchen Einzelergebnissen steht dem Ziel der Überprüfung und Bewertung entgegen und hat daher zu unterbleiben.
Können im Einzelfall eine Dokumentation oder Teile einer Dokumentation aus fachlichen, nachvollziehbaren Gründen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, so wird dies transparent und nachvollziehbar dargelegt und ebenfalls dokumentiert.
Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden und sind entsprechend bestmöglich gegen unbefugten Zugriff und gegen Manipulationen zu schützen.“ (§ 5 Abs. 1 – 5 aus der JGU Ordnung, Herv. AkIn)
„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beachten die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens. Dazu zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen. Die Nutzung von Forschungsdaten steht vorbehaltlich urheberrechtlicher Regelungen insbesondere derjenigen oder demjenigen zu, die oder der sie erhebt. Im Rahmen von Forschungskooperationen und innerhalb von Arbeitsgruppen ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine transparente Vereinbarung über Nutzungsrechte an den entstehenden Forschungsdaten und -ergebnissen zu schließen. Bei einem anstehenden Einrichtungswechsel sind Rechte und Bedingungen für die etwaige Weiterverwendung generierter Forschungsdaten für eigene Forschungsvorhaben frühzeitig zu klären.“ (§ 6 Abs. 4 aus der JGU Ordnung, Herv. AkIn)
Das Kompetenzteam Forschungsdaten der JGU steht hier für Fragen zur Verfügung.
„Um die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis nicht zu verletzen, zu denen auch die Einhaltung der Transparenz zählt, muss nachvollziehbar sein welche KI-Tools verwendet wurden. Momentan gelten diese als Hilfsmittel, die man angeben muss, vorausgesetzt die Verwendung in der wissenschaftlichen Arbeit ist erlaubt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten KI-Tools anzugeben z. B.:
- Direkt hinter der entsprechenden Textstelle bzw. dem entsprechenden Textabschnitt mit der Angabe des verwendeten Tools (siehe Handout „KI zitieren“)
- Tabellarisch z. B. als Anhang (siehe hierzu Eigenständigkeitserklärung)
Wie der Nachweis in der eigenen Arbeit aussehen muss, sollten Sie vorab mit Ihrem/r Betreuer:in klären.“ (Quelle: https://www.ub.uni-mainz.de/de/ki-tools-als-lernbegleiter, Zugriff: 18.02.2025)
Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten der Universitätsbibliothek und auf den Seiten der Digitalen Lehre.
„Mittlerweile gibt es auch KI-Recherchetools, die sie nutzen können. Sie bieten so manche Annehmlichkeit, wie z.B. Zusammenfassungen oder Bewertungen von Texten, Suche nach Forschungsmethoden oder der Anzeige von ähnlichen Texten in Form eines Netzwerks. Klar, denn KI kann alles – leider aber noch nicht perfekt. Worauf Sie bei der Nutzung von Recherche-KI-Tools generell achten sollten, was sie können und was noch nicht (Stichwort: Datenbasis) erfahren Sie in Lerneinheit 3 des Selbstlernkurses „Effektiv Recherchieren für Seminar- und Abschlussarbeiten“.
Der Einsatz von KI-Recherche-Tools ist in der Regel weniger problematisch als der von textgenerierenden KI-Tools, solange sie nur zur Recherche genutzt werden und keine vom Tool verfassten Texte in der Prüfungsarbeit verwendet werden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich aber auch hier, vorher die Dozierenden zu fragen.“ (Quelle: https://www.ub.uni-mainz.de/de/ki-tools-als-lernbegleiter, Zugriff: 18.02.2025)
Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
„Wenn Sie ein KI-Tool nutzen, sollten Sie sich gut über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutzrichtlinien informieren.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Bei vielen KI-Tools müssen Sie sich registrieren, um Zugriff auf die Inhalte bzw. auf alle Inhalte zu erhalten.
- Die Server stehen oft außerhalb der EU – nicht DSGVO-konform.
- Geben Sie keine privaten oder sensiblen Daten preis.
- Fast alle Verlage verbieten es, elektronische Volltexte ihrer E-Books oder E-Journals in KI-Tools hochzuladen.
- Laden Sie nur Texte in KI-Tools, von denen Sie die Rechte besitzen bzw. die in Open Access verfügbar sind.
Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie Texte in KI-Tools hochladen oder Texte/Bilder mit Hilfe von KI-Tools erstellen oder bearbeiten, so treten Sie in der Regel alle Rechte ab.“ (Quelle: https://www.ub.uni-mainz.de/de/ki-tools-als-lernbegleiter, Zugriff: 18.02.2025)
Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten der Universitätsbibliothek.