Kommission zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Kommission wird vom Senat der JGU bestellt und hat die Aufgabe das Präsidium der JGU in Angelegenheiten der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beraten sowie dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachzugehen und diesen zu untersuchen (§ 23 Abs. 3 aus der JGU Ordnung).

Ihr gehören ein*e Universitätsprofessor*in aus dem Bereich der Rechtswissenschaften, ein*e Studierende*r sowie ein*e akademische*r Mitarbeiter*in an; zusätzlich werden für den Fall der Verhinderung oder Befangenheit jeweils ein*e Stellvertreter*in bestellt. Mit beratender Stimme gehören der Kommission die Ombudsperson (oder deren Stellvertretung) sowie ein externes Mitglied an, das die Befähigung zum Richteramt hat. Der Kommission steht es jeweils frei, Fachgutachter*innen aus dem jeweiligen wissenschaftlichem Bereich oder Expert*innen für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beratend oder als Sachverständige hinzuzuziehen (siehe § 23 JGU Ordnung).

Ein Verfahren wird durch die Kommission nach § 25 der JGU Ordnung eröffnet, wenn entweder die Ombudsperson nach einer ersten Prüfung den Fall an die Kommission überweist oder - im Falle der vorherigen Einstellung der Untersuchung durch die Ombudsperson - wenn die hinweisgebende Person, das Präsidium oder der Dekan/die Dekanin die Kommission einberuft. Den genauen Ablauf des Verfahrens regelt § 25 der JGU Ordnung.

 

Mitglieder der Kommission zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Stimmberechtigte Mitglieder

  • Univ.-Prof. Dr. Karsten Schneider, FB 03 (Vorsitzender der Kommission)
  • Marit Heinze
  • Prof. Dr. Walburgis Brenner, FB 04

Stellvertretende Mitglieder

  • Univ.-Prof. Dr. Elke Gurlit, FB 03
  • Franziska Schlicke
  • Dr. Annette Schmitt, FB 02

Externes Mitglied

  • Birgit Nennstiel, Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz

Beratende Mitglieder

  • Univ.-Prof. Dr. Alfred Hornung, FB 05
  • Univ.-Prof. Dr. Wolfram Ruf, FB 04